Kfz-Schadensregulierung auch ohne Einverständnis des Versicherten

  1. KFZ-Versicherung
  2. Tarifeverzeichnis

In einem kürzlich gefällten Urteil (AG München, Az: 343 C 27107/09) stellte das Amtsgericht München klar, dass ein Schaden auch dann durch die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden kann, wenn kein Einverständnis des Versicherungsnehmers erteilt wurde. Als Voraussetzung für eine Schadensregulierung ohne Einverständnis des Versicherten gilt, dass eine ordnungsgemäße Ausübung des Regulierungsermessens gemäß den allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen seitens der Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.

Die ARAG Experten erklären, dass es sich nicht um eine Ermessensüberschreitung handelt, wenn für die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Schadensregulierung unter den gegebenen Umständen ein Schadensersatzprozess droht, dessen Ausgang extrem fragwürdig einzuschätzen ist.

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







19.01.Test: Haftpflichtversicherungen für Hausbesitzer bereits ab 30 Euro im Jahr
13.12.KFZ-Steuer wird ab 2012 nach CO2-Grenzwert berechnet
17.11.Stichtag für Kündigung der KFZ-Versicherung ist der 30.11.

Tipp: KFZ-Versicherung kündigen auch im Dezember möglich
05.12.Das neue Pkw-Label: Autos bekommen CO2-Effizienzskala
17.11.Stichtag für Kündigung der KFZ-Versicherung ist der 30.11.
14.11.Deutsche haben kein Interesse an Elektroautos
Tipp: Grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr wird individuell bewertet