Hartz IV Empfänger müssen nicht alles hinnehmen. In vielen Fällen haben Klagen Aussicht auf Erfolg, wie jetzt wieder eine Klage einer allein erziehenden Frau bewies, die beim Kauf eines neuen Autos die Umweltprämie von 2.500 Euro angerechnet bekommen hatte.
Der Wert des Neuwagens belief sich auf 7.500 Euro. Das Amt hatte der Hartz IV-Empfängerin die Bezüge um 156 Euro gekürzt, nachdem sie die Abwrackprämie kassiert hatte. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied zugunsten der Iserlohnerin. Gemäß dem Urteil dürfe die Abwrackprämie nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (LSG NRW, Az.: L 12 AS 807/10 B ER).
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