Private Krankenversicherung: Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nicht immer vorteilhaft

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Das bestehende Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung ist eher selten mit Vorteilen für die jeweiligen Versicherten verbunden. In erster Linie kommt dabei zum Tragen, dass in einer privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen angesammelt werden, um im Alter geringere Beiträge in die PKV zahlen zu müssen. Genau diese Altersrückstellungen können jedoch bei einem Wechsel nur in begrenzter Höhe auf die neue Private Krankenversicherung übertragen werden, wenn die Versicherten sich nach dem 1. Januar 2009 für die PKV entschieden haben. Häufig ist mit einem Wechsel zudem eine erneute Gesundheitsprüfung verbunden, die unter Umständen zu höheren Beiträgen oder Leistungsausschlüssen bei Vorerkrankungen führen kann.


Altersrückstellungen


Die Bildung von Altersrückstellungen ist nicht mit einem individuellen Ansparen vergleichbar. Prinzipiell sparen sämtliche Privatversicherte in einem Tarif die Altersrückstellungen kollektiv an, sodass sich der Tarif ab dem 65. Lebensjahr nicht mehr erhöht und damit ab diesem Zeitpunkt eingefroren wird. Damit ist es nicht unbedingt relevant, ob eigene Altersrückstellungen bei einem Wechsel aufgrund des Sonderkündigungsrechts bei Beitragserhöhungen mitgenommen werden kann. Letztendlich ist die Zahl der langjährig Versicherten in einem Tarif der PKV maßgeblich für die Beitragshöhe im Alter.


Regelung der Altersrückstellungen - Änderungen zum 1. Januar 2009


Vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2009 war es nicht möglich, Altersrückstellungen auf die neue PKV übertragen zu lassen. Die angesparten Summen gingen dabei auf die verbleibenden Versicherten in dem jeweiligen Tarif über. Versicherte, die sich nach dem 1. Januar 2009 für eine Krankenversicherung in der PKV entscheiden, können die Altersrückstellungen mitnehmen. Die übertragbaren Altersrückstellungen orientieren sich an dem Umfang des Basistarifs. Da die Leistungen im Basistarif jedoch nur den Leistungen der GKV entsprechen, ist ein Wechsel der PKV häufig dennoch mit Nachteilen verbunden. Versicherte, die das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen in Anspruch nehmen wollen, sollten auf jeden Fall auf die Altersstruktur der Versicherten in dem neu gewählten Tarif achten. Sind in dem Tarif viele Versicherte bereits über einen langen Zeitraum versichert, sind die Töpfe der Altersrückstellung entsprechend gut gefüllt.


Rückkehr von der PKV in die GKV nur schwer möglich


Vor der Entscheidung, von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung zu wechseln, sollten verschiedenste Aspekte genau abgewägt werden. Zwar bietet die PKV bessere Leistungen, je nach Tarifwahl, doch ist beispielsweise eine Familienmitversicherung in der PKV nicht möglich. Für Kinder muss eine separate Private Krankenversicherung abgeschlossen werden und Ehepartner, die nicht berufstätig sind, müssen ebenfalls eine eigene Krankenversicherung haben. Gerade Angestellte und Selbständige, die zuvor in der GKV versichert waren, haben kaum eine Chance, nach einem Wechsel in die PKV wieder in die Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenkassen zurückzukehren.

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