Abgeltungssteuer: Freistellungsauftrag sichert steuerfreie Zinsen

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Sparer und Kapitalanleger müssen sich noch immer mit Zinsen auf historischem Tiefstand ärgern und für alle, die keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, kommt noch die Zahlung der Abgeltungssteuer hinzu. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent, dazu kommt der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer.

Durch den Sparer-Pauschbetrag können die Bürger sich jedoch ganz einfach zumindest für einen Teil der Kapitalerträge steuerfreie Zinsen sichern. Für Dividenden, Kursgewinne, Zinsen und weitere Kapitalerträge gilt eine Freigrenze von 801 € pro Jahr für Alleinstehende. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 €. Erst ab Kapitalerträgen, die über der Freigrenze liegen, muss dann Abgeltungssteuer abgeführt werden. Dies übernimmt bei Kapitalanlagen in Deutschland die Bank automatisch, bei ausländischen Kapitalanlagen muss die Abgeltungssteuer in der Regel vom Anleger in der Einkommensteuer angegeben und entsprechend abgeführt werden.

Zinsen ohne Abgeltungssteuer

Wie viel Geld angelegt werden kann, ohne dass dafür Abgeltungssteuer fällig wird, ist im Folgenden aufgeführt. Bei einer Kapitalanlage mit einer Verzinsung von 2% p.a. bleibt die Anlagesumme bis zu 40.050 € bei Alleinstehenden und bis zu 80.100 € bei Verheirateten steuerfrei.

Übersicht Steuerfreibeträge bei 1% Zinsen:

Ledige: 80.100 €
Verheiratete: 160.200 €

Übersicht Steuerfreibeträge bei 2% Zinsen:

Ledige: 40.050 €
Verheiratete: 80.100 €


Übersicht Steuerfreibeträge bei 3% Zinsen:

Ledige: 26.700 €
Verheiratete: 53.400 €


TIPP: Um von den steuerfreien Zinsen profitieren zu können, sollten Anleger den Freistellungsauftrag rechtzeitig bei der Bank einreichen.


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