Früh-Rentner Höchstgrenze beachten: Hinzuverdienst kann zu Rentenkürzung führen

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Tarifeverzeichnis

ARAG-Experten weisen darauf hin, dass auch Rentner nicht unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gegebenenfalls gekürzt wird. Insbesondere Menschen im vorgezogenen Ruhestand oder Personen, die wegen einer Erwerbsminderung oder –unfähigkeit Rente beziehen, sollten die Grenzen des möglichen Hinzuverdienstes kennen.

Zunächst einmal gilt für alle Rentner, die die Regelaltersrente beziehen, dass sie unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen. Ihr Einkommen beeinflusst die Höhe der Rente nicht. Anders sieht es bei der Erwerbsminderung oder der vorgezogenen Altersrente aus. Hier dürfen monatlich 400 Euro dazuverdient werden, ohne dass dies Einfluss auf die Rente nimmt. Zwei Mal im Jahr darf der Hinzuverdienst bis zu doppelt so hoch sein.

Werden diese erlaubten Höchstbeträge überschritten, kann die Rente auf eine Teilzeitrente herabgesetzt werden. Bei einer Erwerbsminderung ist zu beachten, ob es sich um eine teilweise oder volle Erwerbsminderung handelt. Im letzteren Fall kann die Rente gestaffelt bis auf ein Viertel der ursprünglichen Rente gekürzt werden.

Die Experten raten Rentnern, die Geld dazuverdienen möchten, die Informationsangebote des Deutschen Rentenversicherungsbunds wahrzunehmen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Hier können Auskünfte über die gesetzlichen Grenzen beim Hinzuverdienst und Möglichkeiten der Teilrenten eingeholt werden.


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