Kamerafahrzeuge in ganz Deutschland
2008 hat Google damit begonnen, mit Hilfe von speziell ausgestatteten Kamerafahrzeugen deutschlandweit Bilder von Straßen und Gebäuden aufzuzeichnen. Seit dem 18.11.2010 sind nun Bilder von Gebäuden und Straßenzügen der 20 größten deutschen Städte im Internet sichtbar. Der Internetgigant ergänzt damit sein Angebot "Google Maps", dem Nutzer werden Straßenzüge so dargestellt als wäre man selbst dort.
Rückschluss auf persönliche Verhältnisse möglich
Datenschützer kritisieren schon lange, dass die eingestellten Bilder Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse zulassen. So könnte zum Beispiel eine Häuserfront anhand der Adresse dem Eigentümer zugeordnet werden - Rückschlüsse über finanzielle und persönliche Verhältnisse wären so möglich. Auch kann in einzelnen Fällen passieren, dass der Aufenthalt eines Menschen oder eines Fahrzeugs veröffentlicht wird, ohne dass es der Betroffene merkt. Viele Menschen fühlen sich in ihrer Privatsphäre gestört.
Keine Garantie auf wirksame Anonymisierung
Nachdem der erste Widerstand gegen das Vorgehen von Google laut wurde, kündigte das Unternehmen an, alle Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich zu machen. Allerdings ist das nicht in allen Fällen ausreichend möglich, kritisieren Datenschützer. Da diese Anonymisierung per Software durchgeführt wird kann es sein, dass das Programm das eine oder andere Gesicht nicht als solches erkennt und dementsprechend auch nicht unkenntlich macht. Auch ist es möglich, dass trotz versuchter Anonymisierung die Person oder das Fahrzeug zu erkennen ist, weil die betreffende Person etwa ein Einzelstück trägt oder einen sehr auffälligen Hund an der Leine hat, oder das Fahrzeug sehr selten ist. In diesen Fällen ist die Anonymisierung nicht gewährleistet.
Datenschützer fordern: Bilder nicht nur verpixeln
Die
Verbraucherzentrale kritisiert, dass es nicht ausreicht, Bilder lediglich zu verpixeln. Diese Methode wird in England verwenden und soll auch hier in Deutschland so zur Anwendung kommen. Den Verbraucherschützern reicht das nicht.
Widerspruch per Post, E-Mail oder online möglich
Jeder hat die Möglichkeit, gegen die Veröffentlichung seines Bildes, das seines Fahrzeugs oder seines Hauses Widerspruch einzulegen. Dies kann per Post, E-Mail oder online geschehen. Man kann den Widerspruch auch vorsorglich einlegen, noch bevor die Bilder überhaupt erscheinen. Auf der Internetpräsenz der Verbraucherzentrale finden Interessierte einen Musterbrief.
Möglichkeiten des Widerspruchs an Google:
Per Post
Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg. Den Musterbrief zum Download finden Sie
hier.
Per E-Mail
streetview-deutschland@google.com
Online
Unter
www.google.de die Rubrik "Maps" anklicken, dann "Street View" wählen. Auf der linken Seite gibt es einen Link, dem man folgen kann, um sein Foto unkenntlich machen zu lassen. Diese Option funktioniert jedoch nur in den Regionen, in denen Street View noch nicht zu sehen ist.
In den 20 größten Städten Deutschlands ist das nicht mehr möglich, hier muss der Widerspruch per Post oder E-Mail erfolgen oder über den Google-Link "ein Problem melden".
Ist jemand der Meinung, dass eine Anonymisierung noch nicht ausreichend getätigt wurde, kann man in gleicher Weise Beschwerde einlegen.
Die Verbraucherzentrale fordert Telefon-Hotline
Für die Entgegennahme von Widersprüchen sollte Google eine Telefon-Hotline einrichten, so die Forderung der Verbraucherschützer. Diese Variante soll besonders den Menschen den Widerspruch erleichtern, die keinen Internet-Anschluss besitzen oder mit der Online-Prozedur überfordert sind.
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