Geldanlage: Offenlegung der Provision für Finanzberatung einfach einfordern

Verbraucherzentralen fordern Offenlegen der Provision – BGH stützt die Meinung der Verbraucherschützer – Kick-Backs offenlegen.

Bei der Vermittlung von Geldanlagen erhalten Kreditinstitute oder unabhänige Finanzberater häufig eine Provision. Die Höhe der so genannten Kick-Backs verrät jedoch keiner der Vermittler freiwillig. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Geldanleger möglicherweise Anspruch auf Auszahlung haben.

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in mehreren Verfahren dahin gehend geurteilt, dass Geldanleger ein Recht darauf haben, von seinem Berater die Höhe der vereinnahmten Provision zu erfahren. Die Verbraucherzentralen haben hierzu einen Musterbrief ins Netz gestellt, mit dem jeder Anleger die Offenlegung der Kick-Backs einfordern kann.

Download Muster-Brief zum Offenlegen der Provision

Sollten Banken oder Berater es ablehnen, Auskunft zu erteilen, sollte man sich mit der Verbraucherzentrale kurzschließen. Die Verbraucherschützer haben diverse Möglichkeiten, Anleger zu ihrem Recht zu verhelfen.

Nähere Informationen zum Thema gibt es bei Ihrer Verbraucherzentrale oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.de.