Eine rote Ampel zu missachten, ist kein Kavaliersdelikt. Sofern jedoch nichts passiert, kann der Fahrer mit einem blauen Auge davonkommen. Anders ist es, wenn durch diesen Fehler ein Unfall verursacht wird. Wie Experten erklären, sind Kaskoversicherungen dazu berechtig, je nach Schwere der Mitschuld die Leistung zu kürzen. Dies bestätigten nun auch die Richter des Landgerichts Münster.
Ein Autofahrer hatte erfolglos geklagt, weil seine Kaskoversicherung ihre Leistung um die Hälfte gekürzt hatte. Der Mann wird nun auf dem Rest der Kosten sitzen bleiben (LG Münster, Az.: 15 O 141/09).
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