Gehalt von Kindern: Einkünfte dürfen nicht zu hoch sein

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Damit Eltern Anspruch auf das Kindergeld für ein volljähriges Kind haben, dürfen dessen Einkünfte aus Ausbildung oder Gelegenheitsjobs nicht zu hoch sein. Festgesetzt ist hier eine Obergrenze von 7.680 Euro. Liegen die jährlichen Einnahmen des Kindes darüber, verfällt der Kindergeldanspruch der Eltern, im schlimmsten Fall muss bereits gezahltes Kindergeld sogar zurückgezahlt werden.

Bis zum Ende des Jahres ist noch Zeit, die Einkünfte des Kindes durch Werbungskosten zu minimieren. Der Kauf eines neuen Computers, eines Notebooks oder der Erwerb von Fachliteratur kann von dem Gehalt des Kindes abgezogen werden, wodurch der Wegfall der Kindergeldzahlung noch verhindert werden kann.

Nicht nur das Kindergeld ist in Gefahr, wenn das Kind zu viel verdient. Liegt das Gehalt über der festgesetzten Grenze, kann die Kinderzulage eines Riestervertrages in Höhe von momentan 185 Euro pro Jahr ebenso hinfällig werden. Wer für die Jahre 2008 und 2009 noch keine Zulage beantragt hat, muss dies nun schnellstens nachholen, denn einem Antrag auf die staatliche Zulage von 145 Euro jährlich wird nur in einem rückwirkenden Zeitraum von zwei Jahren stattgegeben.


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