Flensburger Verkehrssünderkartei: Informationen zum Punktestand und seine Folgen

  1. Auto
  2. Tarifeverzeichnis

Jeder Autofahrer kennt es, so mancher fürchtet es: Das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. Die sogenannte Punkte-Kartei wird dort geführt, sobald gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) verstoßen wurde und eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Die Skala reicht dabei von einem bis zu maximal sieben Punkten. Relevant ist jeder Verstoß, für den entweder ein Bußgeld von 40 € oder mehr, ein Fahrverbot oder der Einzug der Fahrerlaubnis fällig wird. Punkte aus Straftaten werden addiert, sobald alle Rechtsmittel (z. B. Einspruch gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung) ausgeschöpft sind.

8 Punkte = Verwarnung, 18 Punkte = Führerscheinentzug

Beim Kraftfahrt-Bundesamt kann jeder Autofahrer den Stand seines Kontos erfragen. Im Internet werden entsprechende Formulare unter www.kba.de bereitgehalten. Eine schriftliche Information erfolgt, sobald ein Punkte-Konto 8 Punkte enthält. Beim Stand von 8 bis 13 Punkten folgt eine gebührenpflichtige Verwarnung verbunden mit der Empfehlung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule - Kostenpunkt: Ca. 250 €. Ein Punkte-Konto von 14 - 17 Punkten verpflichtet zur Teilnahme an einem solchen Seminar - jedoch nur einmal innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums. Eine Weigerung hätte den Führerscheinentzug zur Folge. Beim zweiten Mal innerhalb dieser Zeit würde eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Außerdem der Hinweis auf den Verlust der Fahrerlaubnis, ab einem Punktestand von 18 Punkten oder mehr. Den Führerschein erhält dann nur zurück, wer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) besteht - und das erst nach 6-monatiger Wartezeit.

Welche Punkte werden wann abgebaut?

Nach 2 Jahren werden die Punkte getilgt, die durch Ordnungswidrigkeiten entstanden sind. Nach 5 Jahren diejenigen, die sich aus allen anderen Straftaten ergeben haben oder im Zusammenhang mit Entscheidungen über die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre angeordnet wurden. Schließlich 10 Jahre dauert es, bis Punkte wegen Straftaten gelöscht werden, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben. Dazu gehören u. a. die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkohol oder Drogen.

Ein Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung kann - je nach Punktestand - zu einer Tilgung von 2 - 4 Punkten führen - einmal in 5 Jahren. Hingegen verlängern sich Tilgungsfristen bei sogenannter Häufung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Beim mehrmaligen Verstoß gegen Vorschriften binnen kurzen Zeitraums, werden alle Punkte dieser Vergehen addiert. Kommen hingegen bei einem Verstoß mehrere Vergehen zusammen, wird lediglich die schwerste Tat "angerechnet". Übrigens: bei 18 Punkten gibt es keine "mildernden Umstände".

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







Tipp: Vorsorgevollmacht – Verfügungen für den Notfall
24.05.EC- oder Kreditkarte sicherer als Bargeld
24.05.Heizspiegel 2012: Energiekosten trotz milder Winter gestiegen
24.05.Steuerhinterziehung wird schärfer verfolgt und bestraft
24.05.Anzahl unzufriedener Bankkunden erreicht neuen Höhepunkt

22.05.Autofahrer: 40 Prozent vergleichen keine Benzinpreise
08.05.Jahressteuergesetz 2013 soll Elektro-Autos fördern
11.04.Öffentliche Verkehrsmittel profitieren von steigenden Benzinpreisen
11.04.Benzinpreise auf Rekordhoch: Mehrheit fordert Senkung der Mineralölsteuer
05.04.Einheitliches EU-Label für Autoreifen ab November 2012