Vorsicht Wild: Ausweichmanöver kann Versicherungsschutz kosten

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In einem Gerichtsurteil des Landgericht Triers wurde einer Versicherung Recht gegeben, die die Regulierung eines vollen Schadens verweigerte, da die Klägerin in diesem Fall überreagiert habe.

In dem vom Landgericht behandelten Fall ist ein Autofahrer bei einem Ausweichmanöver wegen eines Fuchses auf die Gegenfahrbahn geraten und anschließend in die Böschung gerast. Das Gericht schloss sich der Argumentation der Versicherung an: Es war eine grob fahrlässige Handlung des Autofahrers. Es wäre wesentlich sicherer für den Straßenverkehr gewesen, wenn der Autofahrer den Fuchs überfahren und kein gewagtes Ausweichmanöver riskiert hätte, so erklären die ARAG Experten das vorliegende Urteil. Im Hinblick auf die Größe des Tieres sei ein Ausweichen auf die Gegenfahrbahn mit einem zu großen Unfallrisiko verbunden und in keiner Weise gerechtfertigt. Die Versicherung muss in diesem speziellen Fall nur 40 % der Kosten übernehmen.


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