Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps im Umgang mit Internet-Abzockern. Goldene Regel: Nicht einschüchtern lassen!
Olaf Tank, Katja Günther & Co.
Der Name der Person ist vielleicht nicht geläufig, aber die Website die dahinter steckt kennt fast jeder: Olaf Tank hat mit seiner Abzocker-Website "opendownload.de Tausende von Verbrauchern mit immer der gleichen Masche betrogen. Der Anwalt hat für die Firma Content Service Ltd. ungerechtfertigte Klageforderungen gegen Menschen gestellt und diese damit oft so eingeschüchtert, dass sie aus Angst zahlten. Nachdem nun die Justiz Kanzleien wie Olaf Tank, Katja Günther und Co. des gewerbsmäßigen Betruges bezichtigt, Banken und Sparkassen die Zusammenarbeit mit solchen Gaunern verweigern und der Druck der Staatsanwaltschaft immer größer wird, haben es die Handlanger der Internet-Verbrecher nicht mehr ganz so leicht. Tank hat sogar seine Kanzlei aufgeben müssen.
Beschwerde bei Rechtsanwaltskammer und Banken einreichen!
Oft haben die Internet-Abzocker ihren Sitz im Ausland und sind für die deutsche Justiz schwer zu kriegen. Oft ist es so gut wie unmöglich, die Identität freizulegen. Kommen die Mahnungen und Klageandrohungen jedoch von deutschen Rechtsanwaltskanzleien, so sollte man unbedingt Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einlegen und parallel die im Briefkopf angegebenen Banken informieren, denn diese wollen sicher nicht mit Verbrechern oder Handlangern derer in Verbindung gebracht werden.
Widerspruch einlegen und dann getrost ignorieren
Sofern man sicher ist, keinen Vertrag eingegangen zu sein, muss man natürlich auch nicht zahlen. Ist eine Forderung nicht gerechtfertigt, so sollte man umgehend dagegen widersprechen und zwar am besten in Form eines Einschreibens. Als erste Maßnahme kann man per Mail oder Fax einen Widerruf an die Firma richten, besonders wenn diese keine deutsche Adresse vorweisen kann. Sendeberichte von Fax oder eMail bzw. den Einlieferungsbeleg des Einschreibens sollten auf jeden Fall als Beweismittel aufgehoben werden. Eine Expertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt: "Auf weitere Mahnungen oder Drohbriefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen muss nicht mehr reagiert werden!"
Gerichtliches Vorgehen unwahrscheinlich
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid zugeben, muss der Verbraucher jedoch unbedingt reagieren. Allerdings kommt es so gut wie nie dazu, dass Abzocker-Firmen so weit gehen und die Sache vor Gericht klären lassen. Denn wenn sich während des Verfahrens rausstellt, das kein Vertrag zustande gekommen ist und die Forderungen nicht berechtigt sind, müssen die Internet-Abzocker sämtliche Kosten tragen. Das wird in der Regel niemand riskieren, denn diese schattigen Typen wissen ja ganz genau, dass sie keinerlei rechtlichen Anspruch auf das Geld haben.
Fazit: Nicht einschüchtern lassen
Wenn man sich sicher ist, dass man es mit einer Abzocker-Firma zu tun hat, dann kann man sich die Schreiben guten Gewissens als lustige Pausenlektüre zuführen und man braucht keine Angst vor finanziellem Ärger zu haben. Man braucht sich nicht verunsichern zu lassen von diversen Androhungen wie Vollstreckungen, Pfändungen oder Schufa-Einträgen. Das wäre alles nur möglich, wenn eine berechtigte Forderung vorläge. Und bei Internet-Abzocke, ohne dass ein Vertrag zustande gekommen wäre, ist dies nicht der Fall.
Im Zweifel: Verbraucherzentrale aufsuchen
Ist man im Zweifel darüber, ob es sich um eine rechtlich bindende Forderung oder um Abzocke handelt, sind die
Verbraucherzentralen vor Ort die richtigen Ansprechpartner.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.