Derzeit gibt es kaum eine Straße ohne Schlaglöcher. Die Schäden des Winters treten deutlich zutage. Autofahrer, deren Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird, bleiben allerdings auf den Kosten sitzen.
Schlaglochschäden sind Sache der Autofahrer
Die Auswirkjungen von Schnee, Eis und extremer Kälte diesen Winters zeigen sich derzeit vor allem auf den Straßen. Überall hat der Frost Schlaglöcher hinterlassen, die je nach Größe teure Schäden am Auto verursachen können. Laut geltendem Verkehrsrecht haben Autofahrer allerdings keinen Anspruch auf Schadensersatz. Durch die Wetterlage im Winter sind Schlaglöcher eher die Regel als die Ausnahme, weshalb die Fahrweise entsprechend umsichtig ausfallen sollte.
Experten für Verkehrsrecht betonen, dass Autofahrer keinen rechtlichen Anspruch auf einwandfreie Straßen haben. Deshalb müssten Schäden, die durch Schlaglöcher entstehen, auch aus eigener Tasche bezahlt werden.
Gemeinde haftet nur in Ausnahmefällen
In wenigen Ausnahmefällen haben Autofahrer trotzdem eine Möglichkeit, die Gemeinde haftbar zu machen: nicht durch Warnschilder gekennzeichnete Schlaglöcher direkt hinter Kurven sowie Schlaglöcher auf neu geteerten Straßen. Hier könnten die Autofahrer nicht grundsätzlich damit rechnen, auf Schlaglöcher zu treffen.
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