Seit Jahresbeginn wird nicht mehr jede Baumaßnahme steuerlich dadurch gefördert, dass ein Teil der Lohnkosten für die Handwerker steuerlich geltend gemacht werden kann. Laut Auskunft des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) soll künftig verhindert werden, dass dieselbe Maßnahme die öffentlichen Kassen gleich doppelt belastet.
Steuerermäßigungen werden also nur für den Fall der Inanspruchnahme eines Förderprogramms ausgeschlossen. Dies kann ein zinsbegünstigtes Darlehen oder auch der tatsächliche Erhalt eines steuerfreien Zuschusses sein.
Abwägung: Steuernachlass versus Förderprogramm
Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des VLH, empfiehlt daher unbedingt den Einzelfall finanziell abzuwägen und zu prüfen, ob sich die öffentlich geförderten Maßnahmen oder der Steuernachlass eher rechnen.
Wichtig hierbei ist, dass nicht das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unter diese Regelung fällt, sondern auch andere Förderprogramme, unter ihnen die Förderung energetischer Renovierung oder "Altersgerecht umbauen" sowie ähnliche Programme von Ländern und Gemeinden.
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