Kein Unterschied bei möblierten Wohnungen: Mieter dürfen gemäß dem BGH Urteil generell bei zu kleiner Wohnung die Miete kürzen.
Sofern die Wohnfläche einer Mietwohnung 10 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben, darf die Miete entsprechend gekürzt werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine möblierte oder leer vermietete Wohnung handelt. Mit der aktuellen Entscheidung BGH VIII ZR 209/10 zeigte der BGH Konsequenz und lehnte sich an frühere Urteile an.
Der konkrete Fall in erster Instanz vor dem Landgericht Berlin
Im aktuellen Fall, in dem der BGH zu entscheiden hatte, wurde vom Mieter eine Wohnung mit 50 m² Wohnfläche laut Mietvertrag für monatlich 600 € gemietet. Da die Wohnfläche aber tatsächlich nur 44,3 m² betrug, kürzte der Mieter die Mietzahlung entsprechend der Abweichung der Fläche vom Mietvertrag um 11,5 %. Der Vermieter hatte dagegen geklagt und vor dem Landgericht Berlin mit Urteil Az.: 65 S 28/10 Recht bekommen.
Die Richter am Landgericht Berlin vertraten die Ansicht, dass der Umfang der Mietminderung nicht dem Umfang der abweichenden Wohnfläche entsprach. Da die Wohnung möbliert vermietet und die Einrichtung in gutem Zustand und vollständig vorhanden sei, sahen die Richter nur eine Mietminderung von 5,8 % als gerechtfertigt an. Für den Mieter bedeutete dies nach Ansicht des Landgerichts Berlin im Vergleich zu einer leeren Mietwohnung keine so erhebliche Beeinträchtigung.
Bundesgerichtshof teilt die Ansicht des Landgerichts Berlin nicht
Die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin wurde seitens des BGH nicht geteilt. Die Richter entschieden, dass eine Mietminderung entsprechend der Abweichung der Wohnfläche ab 10 % bei leeren und möblierten Wohnungen in gleichem Maße gerechtfertigt ist.
Lukas Siebenkotten, der Direktor des Deutschen Mieterbundes begrüßt die Entscheidung des BGH. Damit ist der Grundsatz festgelegt, dass Mieter generell nur für die tatsächlich verfügbare Wohnfläche zahlen müssen. Allerdings vertritt Lukas Siebenkotten die Ansicht, dass eine entsprechende Mietminderung auch bei Flächenabweichungen von unter 10 % Anerkennung finden sollten.
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