Wenn Mieter Ihre Miete nicht pünktlich zahlen, können Vermieter sie ohne Fristen kündigen. Diese Entscheidung traf jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 91/10).
Das Urteil des Bundesgerichtshofes lautete, dass der Vermieter aus einem wichtigen Anlass heraus das Recht hat, dem Mieter zu kündigen. Das trifft auch zu, wenn die Miete zur Mitte des Monats zu zahlen ist und durch ein Missverständnis die Zahlung zu spät eingeht. Also sollte man den Mietvertrag mit den Zahlungsmodalitäten sorgfältig lesen.
Im konkreten Fall handelte es sich um einen Mieter, der in einem Einfamilienhaus wohnte und seine Miete jahrelang zu spät zahlte. Beim Vermieter ging die Miete erst zur Monatsmitte oder noch später zum Monatsende ein. Im Mietvertrag wurde aber festgelegt, dass die Miete am Anfang des Monats zu zahlen ist. Der Vermieter mahnte die Mieter ab, aber auch danach passierte nichts. Der Mieter behielt seine unpünktlichen Zahlungen bei. Dem Mieter wurde fristlos gekündigt und es kam zur Räumungsklage.
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