ARAG-Experten warnen vor Kostenfallen beim Erwerb von Online-Gutscheinen

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Der Kauf von Coupons über das Internet erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Diese Online-Gutscheine können käuflich erworben werden, nachdem man sich bei einer Gutschein-Plattform angemeldet hat. Über einen Link gelangt der Kunde zu seinem Gutschein und kann ihn zur Verwendung beim nächsten Einkauf beim Händler oder Dienstleister seiner Wahl ausdrucken.

Datenschutzexperten raten auch in diesem Zusammenhang grundsätzlich zur Vorsicht bei der Herausgabe personenbezogener Daten, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob die Coupons kostenlos oder kostenpflichtig sind. Nur so kann man vermeiden, Opfer einer missbräuchlichen Datennutzung zu werden.

Kostencheck in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allem voran gilt es, sich zunächst sorgfältig in den AGB über mögliche Zusatzkosten, z. B. für Versand o. ä. zu informieren. In den AGB kann auch die Vertragsbeziehung respektive die Vertragslaufzeit geprüft werden, die man mit der Registrierung eingeht, damit man beim Erwerb eines Gutscheins nicht etwa einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abschließt. Auch lässt sich hier verbindlich herausfinden, wie man sein Geld zurückerhalten kann. Schließlich ist es durchaus möglich, dass ein Händler oder Dienstleister zum Zeitpunkt des Einlösens das zugrunde liegende Angebot gar nicht mehr aufrecht erhält oder erhalten kann.

Nachteile bei Vorkasse bedenken
Zahlungen per Vorkasse sind die Regel. Mitunter werden Rabatte bei Zahlung per Vorkasse angeboten. Sicher, je schneller die Zahlung erfolgt, desto eher folgt darauf der Coupon-Versand. Nachteile gilt es zu bedenken, da es aufgrund Verzögerungen im Zahlungsverkehr durchaus auch zu Verzögerung in Bezug auf den Versand kommen kann, gegebenenfalls könnten sogar Einlösungsfristen verstreichen. Darüber hinaus besteht für den Kunden die Gefahr, bezahlt zu haben, ohne eine Gegenleistung zu erhalten oder bereits überwiesenes Geld nicht oder nur schwer zurückfordern zu können.

Ausnahmen beim Widerrufsrecht beachten
Grundsätzlich kann sich ein Online-Kunde auf das für so genannte Fernabsatzverträge bestehende Widerrufsrecht berufen. Es gibt jedoch Ausnahmen z.B. für den Kauf von Gutscheinen für Veranstaltungstickets, Hotelübernachtungen oder Frühstücksgutscheine mit Bindung von deren Gültigkeit an ein bestimmtes Datum. Bei rechtzeitigem Widerruf besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises durch das den Gutschein verkaufende Unternehmen.

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