Haben Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt? Wenn ja, gehören Sie nicht zu den 15 Prozent der Deutschen, die jährlich Geld verschenken, weil sie unnötig Abgeltungssteuer auf ihre Zinseinnahmen zahlen.
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht jedem Sparer, Zinsen bis zur Höhe von 801 Euro jährlich steuerfrei zu erhalten. Beim Übersteigen dieses Betrages oder bei nicht erteiltem Freistellungsauftrag werden von der Bank pauschal 25 Prozent Steuern zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Dieses kann zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – doch nicht jeder Sparer weiß, wie.
Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Bank of Scotland ist der Anteil Derjenigen, die keinen Freistellungsauftrag erteilt haben, in der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren mit 29 Prozent am höchsten. Unterschieden nach Bundesländern haben in Bremen mit 27 Prozent die meisten Menschen keinen Freistellungsauftrag erteilt, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 24 Prozent, und auch Baden-Württemberg liegt mit 20 Prozent noch über dem Bundesdurchschnitt.
Gewissenhafter sind da die Einwohner des Saarlandes, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Hier haben nur 11 Prozent keinen Freistellungsauftrag erteilt. Am besten sind die Einwohner Bayerns unterrichtet: Hier haben nur 4 Prozent keinen Freistellungsauftrag.
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