Arbeitszeugnisse richtig interpretieren

  1. Gesetz & Arbeitsrecht
  2. Tarifeverzeichnis

Unabhängig von der Position im Unternehmen, der Form und Zeit der Beschäftigung kann jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Arbeitszeugnis von seinem Arbeitgeber verlangen. Dies gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte sondern auch für Praktikanten, Teilzeitangestellte oder auch Mitglieder der Geschäftsführung. Dieses Recht gibt es lange nicht in allen Ländern Europas. Wichtig für den Arbeitnehmer ist, sich rechtzeitig mit den Regeln, Gepflogenheiten und Möglichkeiten bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses zu befassen.

Leistung des Arbeitnehmers in qualifiziertem Arbeitszeugnis


Der Arbeitnehmer kann sich entweder für ein einfaches Arbeitszeugnis entscheiden oder für ein qualifiziertes. Das einfache Arbeitszeugnis weist nur die Art und Dauer der Beschäftigung aus und ist mehr für sehr kurze Arbeitsverhältnisse gedacht. Im qualifizierten Arbeitszeugnis – die bessere Variante - wird detailliert auf Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers eingegangen. Um bessere Chancen bei Bewerbungsgesprächen zu garantieren, ist im Gesetz eine Frist von spätestens ab vier Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses verankert, zu der der Arbeitnehmer bereits ein Recht auf sein Arbeitszeugnis hat. Generell ist auf eine ausreichende Vorlaufzeit für die Verfassung des Zeugnisses zu achten.

Nur auf den ersten Blick "positiv"
Das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers ist durch die Pflicht zur Ausstellung eines „wohlwollendes“ Zeugnisses gesichert. Dadurch hat sich allerdings in Arbeitszeugnissen eine Art „Geheimsprache“ gebildet, die zwar positiv klingt, aber durch bestimmte Ausdrücke auf Problembereiche des Arbeitnehmers hinweist. Bei selbstverfassten Zeugnissen sollte man sich unbedingt vorher auf entsprechenden Internetseiten informieren, um nicht ins „Fettnäpfchen“ zu treten und sich selbst zu schaden. "Hat sich stets bemüht" deutet durchaus nicht auf einen besonders fleißigen Arbeitnehmer hin.

Mit Selbstlob sparen
Oft dürfen oder müssen Arbeitnehmer ihr Zeugnis selbst verfassen - eigentlich eine gute Chance für den Arbeitnehmer. Wichtig ist hier, sich nicht mit Selbstlob zu überhäufen und sich authentisch an die Fakten zu halten, sonst droht die Zurückweisung des Entwurfs durch die Personalabteilung als "unauthentischer Eigenentwurf".

Rechte des Arbeitnehmers oft unbekannt

Alle Fakten zum Arbeitnehmer müssen wahrheitsgetreu wiedergegeben werden. Hinweise auf Elternzeit oder Gründe für den Austritt müssen mit dem Arbeitnehmer abgestimmt werden. Das Zeugnis muss schriftlich vorliegen, es kann berichtigt werden, und auch nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb kann ein Arbeitszeugnis verlangt werden.

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