Ein Echtholzparkett verzeiht die dauerhafte Benutzung eines Schreibtischstuhls auf Rollen nicht so leicht. Entsprechende Kratzer fielen einem Vermieter sofort ins Auge, und er verlangte Schadensersatz von der Mieterin.
Urteil des LG Dortmund gibt Mieterin Recht
Besagte Mieterin hatte eine Haftpflichtversicherung, in der auch gemietete Sachen mitversichert waren. Die Versicherung weigerte sich aber, den Schaden auszugleichen. Die Mieterin klagte gegen den Versicherer, und das Landgericht Dortmund (Az.:
2 T 5/10) gab ihr Recht. Dies berichtete die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Die von der Frau beantragte Prozesskostenhilfe wurde ebenfalls gewährt, da das Gericht die Klage für erfolgversprechend hielt. Die Möglichkeit eines Versicherungsausschlusses sei hier nicht gegeben.
Mietsachen in Haftpflichtversicherung integrieren
Schäden an Mietsachen sollten immer in Haftpflichtversicherungen mit abgedeckt sein. Fällt z.B. der Fön oder Deo-Roller ins Waschbecken und verursacht Schäden an hochwertigen Armaturen oder Porzellan, könnte es sonst teuer werden für die Mieter.
Als normale Gebrauchsspuren hat das Amtsgericht Freiburg (Az.
2 C 3188/90) die Spuren von High Heels auf Parkett betrachtet. Der Vermieter muss solche Abnutzungen hinnehmen.
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