Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht sorgte mit einem aktuellen Urteil (Az.: 19 AS 2130/19 für Aufruhr. Das neueste Urteil zur Übernahme der Mitgliedsbeiträge für privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger liegt noch nicht lange zurück. Das Landessozialgericht setzte nun noch einen drauf.
Beiträge für private Pflegeversicherung sollen komplett übernommen werden
Bisher erhielten Empfangsberechtigte einen Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung von höchstens 18,04 Euro monatlich. Die Beiträge sind jedoch teilweise doppelt so hoch. Das Gericht ließ abweichende Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch nicht gelten und urteilte, dass Jobcenter künftig die Beiträge in voller Höhe übernehmen müssen.
Endgültige Entscheidung liegt beim Bundessozialgericht
Das Urteil des Landessozialgerichts stieß auf wenig Gegenliebe. Nachdem nun Revision eingelegt wurde, muss das Bundessozialgericht entscheiden, ob das Urteil rechtskräftig werden soll oder nicht.
Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.