Weniger Steuern durch Kursverluste

  1. Brokerage & Depot
  2. Tarifeverzeichnis

Die Kurse vieler Wertpapiere gingen durch die Börsentalfahrt in den Keller. Für Anleger muss sich dies jedoch nicht nur ungünstig auswirken. Bei der Steuererklärung können seit Anfang 2009, als die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, solche Wertpapierverluste mit angegeben werden. So werden realisierte Kursverluste auf realisierte Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften, Zinseinnahmen und Dividenden angerechnet, und die Steuerlast sinkt. Der Kauf der Wertpapiere muss nach dem 31. Dezember 2008 liegen.

Achtung bei Veräußerungsverlusten aus Aktien

Bei Aktien, die nach 2008 erworben und dann schlechter verkauft wurden, ist die Verrechnung des Verlustes nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich. Der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf ist dabei nicht mehr von Bedeutung. Nur noch vor 2009 erworbene Aktien unterliegen der Spekulationsfrist von 12 Monaten. Verlustreich verkaufte Aktien, die nach 2008 erworben wurden, können also auf der Steuererklärung mit angegeben werden.


Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

Tipp: Die wichtigsten Tipps für die Aktienanlage
02.04.Telekom, Deutsche Börse und RWE schütten die höchsten Dividenden aus
19.03.Deutsche Aktienfonds besonders rentabel
13.03.Finanztransaktionssteuer in Europa: Einführung könnte bald erfolgen