Tipps Finanzierungsmodelle für PKW: Auto finanzieren oder leasen

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Bei der Entscheidung für ein neues Auto stellt sich unvermeidlich auch die Frage nach der Finanzierung der Neuerrungenschaft. Muss ein Darlehen her, um die Kaufpreis abzudecken? Oder ist doch ein Leasingvertrag vorteilhafter?

Darlehen mit verschiedenen Modellen

Entscheidet sich der Käufer für eine Finanzierung des Kaufpreises für sein neues Auto, gewährt ein Kreditinstitut einen entsprechenden Kredit. Die jeweiligen Abzahlungsraten richten sich dabei nach der Höhe und der Laufzeit des Darlehens sowie nach Anzahlung und Schlussrate. Ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher gibt es zwei Besonderheiten: Das Kreditinstitut arbeitet mit dem Verkäufer zusammen, so dass der Kaufvertrag und das Verbraucherdarlehen gemäß § 495 Abs. 1 BGB wirtschaftlich einheitlich und als verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 BGB zu betrachten sind. Widerruft der Käufer in diesem Fall den Vertrag nach § 355 BGB, ist auch der Fahrzeugkauf hinfällig. Wird das Darlehen von einem Kreditinstitut gewährt, dass mit dem Verkäufer nichts zu tun hat, kann der Käufer den Kreditvertrag zwar ebenfalls widerrufen. Der Vertrag zum Fahrzeugkauf besteht aber dennoch weiter und muss erfüllt werden.

Fahrzeugnutzung durch Leasing

Beim Leasing von Fahrzeugen zahlt der Leasingnehmer ein bestimmtes Nutzungsentgelt an den Leasinggeber. Hierzu wird ein Leasingvertrag abgeschlossen – ein sogenannter atypischer Mietvertrag. Es geht hierbei in erster Linie um die Nutzung des Fahrzeugs und nicht um den Übergang des Fahrzeugs in das Eigentum des Nutzers. Bei Beendigung des Leasingvertrages kommt es regelmäßig zu deutlich höheren Belastungen als bei der Finanzierung des Kaufpreises, obwohl während der Laufzeit des Vertrages die finanzielle Bindung relativ gering ausfällt. Insgesamt entscheiden sich mehr Gewerbetreibende für Leasingverträge wegen der Steuervorteile. Für Privatpersonen lohnt Leasing weniger, zumal der Leasingnehmer auch für Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich ist. Zusätzlich muss er seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer selbst geltend machen, wenn der Verkauf des PkW und das Leasinggeschäft von unterschiedlichen Firmen getätigt werden.

Kilometerleasing und Restwertleasing

Eine bestimmte maximale Laufleistung in der vereinbarten Vertragslaufzeit bestimmt das sogenannte Kilometerleasing. Wird mehr oder weniger gefahren, als vereinbart, erhält der Leasingnehmer Geld zurück oder muss draufzahlen. Im Gegensatz zum Restwertleasing, bei dem der Vertrag bereits den Wert des Fahrzeugs bei Rückgabe vorsieht. Ein geringerer Wert geht zu Lasten des Leasingnehmers. Einen höheren Wert erhält der Leasingnehmer allerdings nur zum Teil erstattet.

Kratzer nicht immer wertmindernd

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs darf der Leasinggeber nicht jeden kleinen Kratzer als wertmindernd einstufen, denn er hat das Fahrzeug dem Kunden zur Nutzung überlassen. Nutzungsbedingte kleine Schäden dürfen nicht berücksichtigt werden. In Streitfällen muss ein Gutachter den Restwert des Fahrzeugs bestimmen. Gegebenenfalls wird ein selbständiges Beweisverfahren durchgeführt und der Wert des Fahrzeugs gerichtsfest ermittelt. Ziel dieses Verfahrens ist es, dass es nicht unbedingt zum Rechtsstreit kommt.

Diebstahl oder Zerstörung des Fahrzeuges

Durch Diebstahl oder Zerstörung des Fahrzeuges käme es im Normalfall zur vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages – sehr zum Nachteil des Leasingnehmers. Da die Versicherung nur den Wiederbeschaffungswert erstattet, bleibt der Leasingnehmer auf der Differenz der vertraglichen Zahlungen sitzen. Grund ist die Vertragsklausel, dass dem Leasinggeber bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages das gesamte vereinbarte Entgelt zusteht.

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