Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit von Mietkosten schafft Klarheit. Grund für das Urteil war der Fall eines Arbeitnehmers, der aus beruflichen Gründen umziehen musste. Da der Umzug seiner Familie aus der alten Stadt später stattfand, gab der Arbeitnehmer die Kosten für die neue Wohnung als Werbungskosten an. Das Finanzamt ließ aber nicht die gesamten Kosten gelten, sondern nur die anteilmäßigen Kosten für 60 Quadratmeter Wohnfläche.
Mietkosten sind in voller Höhe abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof revidierte die Entscheidung des Finanzamts mit der Begründung, dass die Wohnung von vornherein als Familienwohnung galt. Die angefallenen Mietkosten in der Umzugsphase können deshalb in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden (AZ: VI R 2/11).
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