Im Alter vorsorgen und vermoegenswirksame Leistungen beantragen

  1. Altersvorsorge
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Kein Arbeitnehmer sollte sich das zusätzliche Geld vom Chef entgehen lassen, das seit 50 Jahren als vermögenswirksame Leistungen bekannt ist. Das Vermögensbildungsgesetz wurde von der Bundesregierung im Sommer 1961 verabschiedet und hieß damals 312-DM-Gesetz. Mit den Jahren kam es mehrfach zu einer Steigerung des geförderten Betrages.

Vermögensbildung fördern
Ziel des Gesetzes ist nach wie vor die Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Diese Möglichkeit wurde von den Menschen inzwischen millionenfach genutzt. Bis zu 40 Euro VL-Sparrate kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn bezahlen, also 480 Euro jährlich. Die Höhe der Sparrate hängt vom Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Bei bestimmten Formen des VL-Sparens, wie das Beteiligungssparen (Aktienfonds usw.) werden vom Staat zusätzlich Prämien und Zulagen ausgeschüttet. Das Einkommen des Sparers muss allerdings unter einer bestimmten Grenze liegen.

Vermögenswirksame Leistungen als Altersvorsorge
Damit sich ein kleines Vermögen aufbaut, muss der Arbeitnehmer einen Sparvertrag nach dem 480-Euro-Gesetz unterzeichnen. Nach sechs Jahren und einem Jahr Ruhezeit hat der Sparer dann Zugriff auf die angesammelte Summe. Die Nutzungsmöglichkeiten eines solchen VL-Sparvertrages sind unterschiedlich. Eine beliebte Form ist die betriebliche Altersvorsorge, in die die VL-Leistungen fließen.

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