Kontovollmacht ist im Ernstfall unabdingbar

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Das Leben kann für jeden schwere Prüfungen bereithalten. Durch Unfall, Krankheit oder Alter kann es zu einer starken Einschränkung der Handlungsfähigkeit kommen. Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Abheben von Bargeld müssen trotzdem weiter laufen. Und schon tritt das Problem auf, dass die nächsten Angehörigen nicht automatisch als Vertretung vor der Bank auftreten dürfen.

Vorsorge treffen

Im Ernstfall wird das Gericht einen Betreuer bestimmen. Um dies zu vermeiden, kann jeder Kontoinhaber einen Bevollmächtigten benennen, der gegenüber der Bank als Vertrauensperson eine "Konto- /Depotvollmacht" erhält. Die Vertrauensperson sollte zusammen mit dem Kontoinhaber bei der Bank vorsprechen und die entsprechenden Formulare ausfüllen. Dadurch wird die Vollmachtserteilung in vollem Umfang wirksam – auch über den Tod hinaus.

Keine Generalvollmacht

Die Vertrauensperson erhält dabei keine Generalvollmacht vom Kontoinhaber. Sie darf nur die Bankgeschäfte anstelle des Kontoinhabers tätigen, die vorher genau festgelegt wurden. Ein Widerruf der Konto-/Depotvollmacht ist jederzeit durch den Kontoinhaber oder – sollte dieser versterben - Erben möglich. Gründe müssen hierfür nicht angegeben werden.

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