Geschenke umtauschen: Wichtige Hinweise für Geschenkrückgabe

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Die meisten unpassenden Weihnachtsgeschenke werden dieses Jahr wieder beim Händler landen. 37 Prozent der Bundesbürger erachten eine Rückgabe vor allem von im Internet gekauften Geschenken als problemlos. Dies ergab eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Aris im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM unter 1.000 Deutschen ab 14 Jahren.

Bei 22 Prozent der Bevölkerung bleibt auch das unpassendste Geschenk in der Schublade liegen. An eine Weitergabe von ungeliebten Geschenken denken 13 Prozent und 7 Prozent werden versuchen, die Geschenke online an den Mann zu bringen. Bei nur 0,3 Prozent landen ungeliebte Geschenke im Müll.

Geschenke umtauschen: Fristen und Versandkosten beachten


Der Käufer hat 14 Tage Zeit, um seinen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Diese Frist kann bei einigen Händlern länger oder bei Waren aus EU-Ländern auch kürzer sein, mindestens jedoch eine Woche. Wurde der Kunde in Deutschland nicht über die Rückgabefrist informiert, verlängert sich die Zeit für eine Rückgabe. Eine Begründung für die Rückgabe ist nicht erforderlich. Sind Datenträger wie Videos, CDs und DVDs bereits aus der eingeschweißten Hülle entfernt worden, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich. Das gleiche gilt für verderbliche Waren wie Schnittblumen.

Rücksendungen müssen ausreichend frankiert werden, besser als versichertes Paket. Bei Artikeln über 40 Euro übernimmt der Händler meistens die Kosten, ausgenommen unbezahlte Ware. Hier muss möglicherweise der Kunde das Porto zahlen. Ist ein Rückgaberecht vermerkt, zahlt der Händler immer die Rückgabekosten im Gegensatz zum einfachen Widerrufsrecht. Oft muss der Händler per Mail vor der Rückgabe benachrichtigt werden, um eine unfreie Rücksendung oder sogar Abholung in die Wege zu leiten. Zu Einzelheiten sollten die Geschäftsbedingungen genau gelesen werden.

Schwere Geschenke wie Fernseher, Küchengeräte oder Möbel werden meist von einer Spedition wieder abgeholt, wenn der Käufer dies möchte. Um die Widerrufsfrist nicht zu verpassen, sollte das Rücknahmeverlangen schriftlich beim Händler erfolgen und mit Einschreiben versandt werden.



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