Nichtnutzergebühr fürs Handy ist unzulässig

  1. Handy
  2. Tarifeverzeichnis

Handy Jugendliche
© Picture-Factory - Fotolia
Kunden von mobilcom-debitel sollten knapp 5 Euro zahlen, wenn sie ihr Handy mehr als drei Monate weder fürs Telefonieren noch für SMS nutzen. Hiergegen erhob der vzbv Klage beim Landgericht Kiel und bekam Recht.

Unter der Bezeichnung "Nichtnutzergebühr" hatte mobilcom-debitel eine Fußnote in seinen Preislisten, wonach ein Aufpreis fürs Nichttelefonieren auf die monatliche Grundgebühr erhoben werden sollte. Das Landgericht Kiel erachtete diese Klausel als unangemessene Benachteiligung für die Handynutzer und damit als unzulässig.

Im gleichen Zuge war der vzbv gegen einen SIM-Karten-Pfand von mobilcom-debitel vorgegangen. Wenn Kunden zwei Wochen nach Ablauf des Vertrages ihre SIM-Karte nicht zurückgegeben hatten, sollten sie an den Mobilfunkanbieter rund 10 Euro zahlen. Diesen "pauschalen" Schadensersatzanspruch verurteilten die Kieler Richter ebenfalls als unrechtmäßig. Hinzu kommt, dass der Wert einer SIM-Karte nach Vertragsende kaum noch 10 Euro erreichen dürfte.

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







10.06.Das Handy feiert 30. Geburtstag
Tipp: Steuern sparen bei beruflicher Nutzung von Handy, Internet und Computer
15.05.Sony Xperia ZR: Unter-Wasser-Kamera und Smartphone in Einem
30.04.Stiftung Warentest: Mit günstigen Handytarifen bis zu 1000 Euro sparen
Tipp: Handy Versicherungen sind nicht zu empfehlen

13.06.Google Android in Deutschland beliebter als Apple iOS
12.06.Apple iOS 7 und iTunes Radio in San Francisco vorgestellt
10.06.Das Handy feiert 30. Geburtstag
30.05.Nexus 4 von LG jetzt auch in Weiß erhältlich
29.05.iOS 7 von Apple erhält völlig neues Design



Finden Sie den günstigesten Prepaid-Tarif: