Urteil: Von Pflegekosten darf kein Krankenkassenbeitrag abgezogen werden

  1. Gesetzliche Krankenversicherung
  2. Tarifeverzeichnis

Eine aktuelle Meldung der Stiftung Warentest informiert, dass von zum Teil vom Sozialhilfeträger übernommenen Pflegekosten kein Krankenkassenbeitrag abgezogen werden darf. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil (Az.: B 12 KR 22/09 R).

Pflegeleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten

Ein freiwillig Versicherter (inzwischen verstorben) der AOK Nordost (früher: AOK Berlin) lebte in einem Pflegeheim, war mittellos und auf Grundsicherung angewiesen. Die Kosten für seine Heimunterbringung teilten sich der Sozialhilfeträger (zwei Drittel) und die gesetzliche Pflegekasse (ein Drittel). Zu den Kosten für die üblichen Pflegeleistungen kamen rund 500 Euro monatlich für Unterkunft und Verpflegung und rund 450 Euro "Investitionskosten".

Alle Leistungen = Grundlage für Kassenbeitrag

Das Einkommen des Mannes betrug inklusive aller Sozialleistungen über 1.200 Euro, die der Krankenkasse als Grundlage für ihren Kassenbeitrag dienten. Hier urteilte das Bundessozialgericht, dass der Kassenbeitrag nur auf die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld abgezogen werden dürfe. Zweckgebundene Leistungen wie die Pflege- und Investitionskosten seien vom Kassenbeitrag ausgenommen.

Der Fall liegt nun wieder beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das die genaue Höhe der Krankenkassenbeiträge prüfen muss.

Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







Tipp: Vodafone: Neue MobileInternet-Flats für Laptops und Tablets
26.03.Windows 8: Betriebssystem von Microsoft kommt im Herbst
12.03.Teilzeitquote von Frauen in Deutschland besonders hoch
Tipp: Kreditaufnahme von Privat mit Risiken verbunden
29.02.Krankenkassen rufen zur Beurteilung von Zahnärzten auf

25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
23.05.Gesetzliche Krankenversicherung: Finanztest stellt zusätzliche Kassenleistungen auf den Prüfstand
16.05.Auch E-Zigaretten gefährden die Gesundheit
14.05.Krankenkassen zur Beitragsrückzahlung aufgefordert
09.05.Krankenkassen müssen nicht jede Spezialbehandlung bezahlen