Auch bei unverheirateten Paaren doppelte Haushaltsführung absetzbar

  1. Steuer & Recht
  2. Tarifeverzeichnis

Der Streitfall des FG Münster drehte sich um ein unverheiratetes Paar, welches bei der Steuererklärung die doppelte Haushaltsführung für das Jahr vor der Heirat geltend machte. Das Finanzamt erkannte dies nicht an. Das FG Münster entschied jedoch zu Gunsten des Paares.

Verlagerung des Lebensmittelpunkts ist entscheidend
Im vorliegenden Fall bewohnte die Klägerin gemeinsam mit ihrem Partner dessen Wohnung in der Urlaubszeit und an den Wochenenden, in der Woche wohnte sie in einer eigenen Wohnung 90 Kilometer entfernt, wo sich ihr Arbeitsplatz befand.

Da sie sich nicht an den Kosten der Wohnung ihres Partners beteiligt hatte, erkannte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an. Das FG Münster entschied jedoch anders, denn in den Augen der Richter hatte sich der Lebensmittelpunkt der Frau deutlich verlagert, was ja auch an der späteren Heirat zu sehen sei.

In diesem Fall sei es nicht notwendig, die Wohnung des Partners als Erstwohnsitz zu melden und sich an den finanziellen Kosten für die Wohnung zu beteiligen. Die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung müssten somit anerkannt werden (FG Münster vom 20.12.2011, 1 K 4150/08, Revision zum BFH wurde zugelassen).


Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

24.05.Steuerhinterziehung wird schärfer verfolgt und bestraft
23.05.Erbrecht gilt auch für Nicht-Eheliche Kinder
23.05.Steuererklärung 2011: Finanztest gibt letzte Steuertipps
Tipp: Jobcenter muss auch höhere Fahrtkosten erstatten
22.05.Steuererklärung 2011: Bis 31. Mai noch Steuern sparen