Zahlungsansprüche des Finanzamtes unterliegen Verjährungsfrist

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Ein Fehler auf Seiten von Finanzbeamten führte zu einem Einkommensteuerbescheid, der einem Steuerpflichtigen einen Erstattungsbetrag in Höhe von mehr als dem Zehnfachen seiner abgeführten Lohnsteuer bescherte. Der Steuerpflichtige nahm die Erstattung stillschweigend hin.

Mehr als 5 Jahre nach der letzten Änderung des betroffenen Einkommensteuerbescheides, entdeckte das Finanzamt den Fehler und verlangte eine Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrages.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im beschriebenen Fall zum Aktenzeichen VII R 55/10 entschieden, dass das Finanzamt nach Ablauf der Verjährungsfrist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen darf. Nach Einschätzung der Richter müsse Rechtssicherheit darüber hergestellt werden, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist.

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