Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor der Nutzung des Smartphones zum Onlinebanking, mit dem auch die TAN abgerufen werden. Das Sicherheitsrisiko ist so hoch, dass sich die Banken bereits in ihren AGB dagegen abgesichert haben. So heißt es in den AGB, dass der Kontoinhaber für den Schaden selbst aufkommen muss, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt. Das wäre in einem solchen Fall gegeben.
Besser zwei Geräte nutzen
Banken sprechen von grober Fahrlässigkeit, wenn ein Bankkunde für seine Onlineüberweisungen dasselbe Smartphone benutzt wie für den Empfang der TAN-Nummern. Wenn schon Bankgeschäfte mit einem Smartphone getätigt werden, sollte es sich um eine Zweitgerät handeln und auf keinen Fall um jenes, auf dem sich die TAN-Nummer befinden.
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