Kein Strafzettel bei zugeschneiter Windschutzscheibe

  1. Auto
  2. Tarifeverzeichnis

Gemäß der StVO müssen Parkausweise von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, der beste Platz hierfür ist hinter der Windschutzscheibe. Autofahrer haben diese Maßgabe erfüllt, auch wenn das Auto im Winter zugeschneit wird. Sie müssen keinen Strafzettel fürchten.

Kein gleiches Recht für alle bei zugeschneiten Verkehrsschildern
Etwas anders verhält es sich bei zugeschneiten Verkehrsschildern. Anwohner, die die Schilder bereits kennen, müssen sich auch daran halten, wenn sie zugeschneit sind. Lediglich Autofahrer, die sich in der Umgebung nicht auskennen, kommen um einen Strafzettel herum. Handelt es sich jedoch um Verkehrsschilder, die schon aufgrund ihrer Form eindeutig sind, kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Wer zum Beispiel ein zugeschneites Stoppschild überfährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.


Profitieren Sie von unserem kostenlosen Service-Newsletter (erscheint monatlich).
Die wichtigesten Geldspar-Tipps und News zu private Finanzen bequem per E-Mail.
Hier zur Newsletter-Anmeldung.







25.05.Schwartau Fruttissima Testsieger unter den Erdbeerkonfitüren
25.05.Deutsche bevorzugen bei Immobilienkredit kurze Laufzeit
25.05.Krankenkassen-Zuschuss für Zahnreinigung muss beantragt werden
Tipp: Internet: Eltern haften für Filesharing ihrer Kinder
25.05.Einspeisevergütung für private Solaranlagen bleibt unverändert

22.05.Autofahrer: 40 Prozent vergleichen keine Benzinpreise
08.05.Jahressteuergesetz 2013 soll Elektro-Autos fördern
11.04.Öffentliche Verkehrsmittel profitieren von steigenden Benzinpreisen
11.04.Benzinpreise auf Rekordhoch: Mehrheit fordert Senkung der Mineralölsteuer
05.04.Einheitliches EU-Label für Autoreifen ab November 2012