Kein Strafzettel bei zugeschneiter Windschutzscheibe

Ist die Windschutzscheibe bei parkenden Autos zugeschneit und der Parkausweis deshalb von außen nicht ersichtlich, kassieren Autofahrer trotzdem kein Knöllchen.

Gemäß der StVO müssen Parkausweise von außen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, der beste Platz hierfür ist hinter der Windschutzscheibe. Autofahrer haben diese Maßgabe erfüllt, auch wenn das Auto im Winter zugeschneit wird. Sie müssen keinen Strafzettel fürchten.

Kein gleiches Recht für alle bei zugeschneiten Verkehrsschildern
Etwas anders verhält es sich bei zugeschneiten Verkehrsschildern. Anwohner, die die Schilder bereits kennen, müssen sich auch daran halten, wenn sie zugeschneit sind. Lediglich Autofahrer, die sich in der Umgebung nicht auskennen, kommen um einen Strafzettel herum. Handelt es sich jedoch um Verkehrsschilder, die schon aufgrund ihrer Form eindeutig sind, kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Wer zum Beispiel ein zugeschneites Stoppschild überfährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.