Normalerweise setzen Inkassounternehmen überfällige Forderungen durch. Der Gläubiger spart sich dadurch den Rechtsanwalt. Leider geht es aber auch in dieser Branche immer häufiger nicht mit rechten Dingen zu. Immer mehr Empfänger von Mahnungen eines solchen Inkassounternehmens können sich die geltend gemachten Forderungen nicht erklären.
Angebliche Käufe im Internet oder per Telefon
Meistens beziehen sich die angeblichen Forderungen auf Leistungen, die ein Kunde im Internet oder per Telefon bestellt und erhalten hat. Mit der Zahlung sei der Kunde im Verzug, weshalb das Inkassounternehmen nunmehr das Geld einziehen will.
Sind solche Forderungen wirklich unbegründet, reicht zunächst ein formloses Schreiben, mit dem die Forderung bestritten wird. Unvollständige Adressen oder ein ausländischer Absender deuten häufig auf betrügerische Absichten hin. Sind weitere Mahnungen dann ohne konkrete Belege über die Forderung, darf der Verbraucher sich nicht einschüchtern lassen. Weitere Schritte sind vorerst nicht erforderlich.
Bei Mahnbescheid Widerspruch
Kommt doch ein Mahnbescheid ins Haus geflattert, muss unbedingt Widerspruch eingelegt werden. In einem nachfolgenden Gerichtsverfahren sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Die Kosten trägt auf alle Fälle der Kläger, wenn sich herausstellt, dass die Forderung unbegründet war.
Hilfe bei Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen bieten auf ihren Internetseiten Informationen zu dubiosen Inkassounternehmen. Außerdem mahnen sie zur Ruhe bei unberechtigten Forderungen. Ansprüche müssen in einem solchen Fall sofort bestritten werden. Dann können weitere Mahnungen getrost ignoriert werden.
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