Auch bei Alkoholisierung besteht gesetzlicher Unfallschutz

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Verkehrsunfall
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Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstelle nach Hause vorgesehen. Durch einen gewissen Alkoholspiegel des Arbeitnehmers wird der Versicherungsschutz dabei nicht unbedingt aufgehoben.

Bei einem tödlichen Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstelle nach Hause konnten 0,93 Promille Blutalkoholkonzentration bei dem Arbeitnehmer festgestellt werden. Die Berufsgenossenschaft wollte für den Schaden nicht aufkommen, da der Versicherte alkoholisiert Auto gefahren sei. Das LSG Bayern (Az: L 2 U 566/10) betrachtete den Fall anders.

Die Unfallversicherung muss zahlen, denn der Alkohol war nicht die alleinige Ursache für den Unfall. Es konnte kein Nachweis erbracht werden, dass der BAK unter 1,1 Promille alkoholtypische Ausfallerscheinungen und damit eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit zur Folge hatte. Nur wenn die Alkoholisierung die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Unfall gewesen wäre, hätte der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz eingebüßt.

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