Hauptschüler erstreitet Recht auf Nachhilfe als Hartz IV-Leistung

  1. Hartz 4
  2. Tarifeverzeichnis

In einem Eilverfahren hat sich ein Hauptschüler vor dem Sozialgericht Wiesbaden das vorläufige Recht auf Englisch-Nachhilfe als Hartz-IV-Leistung erstritten (Aktenzeichen S 23 AS 899/11 ER).

Ein Lehrer empfahl dem Schüler der 10. Klasse einer Hauptschule private Nachhilfe in Englisch, um den qualifizierten Hauptschulabschluss zu erreichen. Die hessische Sozialbehörde verweigerte die Kostenübernahme für die Nachhilfestunden. Die Begründung: Der Schüler habe bereits den einfachen Hauptschulabschluss und seine Versetzung in die nächste Klassenstufe sei nicht gefährdet.

Gericht beschied positiv über Eilrechtsschutz-Ersuchen
Der Schüler aber beantragte Eilrechtsschutz beim zuständigen Sozialgericht, dem das Gericht auch stattgab. Wie ARAG-Experten die Urteilsbegründung erläutern, sei für die Richter der erfolgreichen Abschluss vorrangiges Lernziel, nicht die Versetzung. Laut Prognose für den Schüler sei die Lernförderung ebenso notwendig wie geeignet, damit er im Mai 2012 den qualifizierten Hauptschulabschluss erlangen kann.

In der Begründung wies das Gericht ausdrücklich darauf hin, dass Lernförderung grundsätzlich nicht dazu vorgesehen sei, Schülern zu einem besseren Abschluss zu verhelfen, die dies aus eigener Kraft nicht schaffen.

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