Energieausweis vor dem Einzug prüfen

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Für potentielle Käufer und Mieter eines Hauses ist der Blick in den Energieausweis fast unerlässlich. Allerdings muss dieser bisher noch ausdrücklich nachgefragt werden. Eine EU-Regelung soll das ab 2013 ändern. Dann wird die Vorlage des Energieausweises durch Vermieter oder Verkäufer nämlich zur Pflicht auch ohne konkrete Nachfrage. Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland wird in der Energiesparverordnung geregelt sein.

Energieausweis in zwei Varianten
Lediglich der Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren erscheint im sogenannten Verbrauchsausweis. Heizkostenabrechnungen sind hier die Grundlage und spiegeln die Gewohnheiten der Verbraucher wieder. Ein Vergleich mit dem möglichen Verbrauch eines potentiellen Käufers oder Mieters scheint schwierig.

Der Bedarfsausweis – ein umfassendes Dokument über mehrere Seiten - dagegen wird von einem Fachmann ausgestellt. Dieser beschäftigt sich eingehend mit den baulichen Bestandteilen des Gebäudes und macht detaillierte Angaben zur energetischen Sanierung des Hauses.

Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin weist bei dem Bedarfsausweis ausdrücklich auf die farbliche Einteilung von grün bis rot hin. Hieran sei der durchschnittliche Energiebedarf für Heizung und Warmwasser in diesem konkreten Gebäude zu erkennen. Grün deute auf einen geringen Verbrauch hin, bei einer roten Kennzeichnung müsse mit hohen Energiekosten gerechnet werden.

Bedarfsorientierte Energieausweise müssen in der Regel für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen, vorliegen. Nicht nur potentielle Mieter oder Käufer von Häusern sondern auch Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen sollten sich auf alle Fälle den bedarfsorientierten Energieausweis zeigen lassen, bevor eine Entscheidung zu dem Objekt getroffen wird.

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