Muss der Verkäufer 200- und 500-Euro Scheine immer annehmen?

Euro-Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe. Darf es also Eingrenzungen ob der Annahme von Scheinen oder Münzen geben?

Ob an der Tankstelle oder beim Einzelhändler – vielerorts finden sich Hinweise darauf, dass bestimmte Geldnoten, wie beispielsweise 200- und 500-Euro-Banknoten unerwünscht sind. Darf denn die Annahme von "großen" Scheinen wirklich verweigert werden?

Eingrenzung der Annahmepflicht durchaus möglich
Grundsätzlich ist es so, dass alle Euro-Banknoten in unbegrenzter Höhe ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellen. Es gilt jedoch die Faustformel des angemessenen Verhältnisses zwischen Zahlungsmittel und gekaufter Ware oder Dienstleistung. Die sogenannte Annahmepflicht darf also eingegrenzt werden. Der Tankstellenbetreiber oder Einzelhändler muss seine Kunden jedoch gut sichtbar darauf hinweisen.

Denn: Wer beim Einzelhändler Waren im Wert von z. B. 20 € erwirbt, darf nicht davon ausgehen, dass für die Bezahlung mit einem 200- oder 500-Euro-Schein überhaupt genügend Wechselgeld vorgehalten wird. Auch bei Münzen gibt es eine Grenze: So muss niemand mehr als 50 Münzen im Zusammenhang mit einer Zahlung annehmen.

Das gilt übrigens sowohl für Privatpersonen als auch für Geschäfte, Restaurants oder auch Tankstellen. Euro- und Centmünzen können bei der Deutschen Bundesbank, ihren Hauptverwaltungen und örtlichen Filialen in Banknoten getauscht werden – gebührenfrei.