Einlagensicherung bei ausländischer Bank: Darauf sollten Sie achten!

Einlagensicherung im Ausland: Niedrige Zinsen in Deutschland regen zu Überlegungen über Geldanlagen bei ausländischen Banken an, doch wie sicher ist das Geld dort?

Niedrige Zinsen in Deutschland verleiten zu Überlegungen, Geldanlagen bei ausländischen Banken zu tätigen. Doch wie sieht es mit der Einlagensicherung im Ausland aus?

Das Niedrigzinsniveau in Deutschland regt die Geldanleger zu Überlegungen an, das Kapital bei ausländischen Banken anzulegen, doch dabei stellt sich natürlich die Frage, wie sicher das Geld dort ist bzw. ob es eine Einlagensicherung gibt und wie diese geregelt ist. Mit einigen wichtigen Regeln, die bei der Geldanlage bei ausländischen Banken zu beachten sind, müssen die Anleger nicht fürchten, ihr Erspartes zu verlieren.

EU-weite Einlagensicherung: 100.000 Euro
Innerhalb der Europäischen Union gilt grundsätzlich eine Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Bank und Anleger ohne Selbstbehalt. Thomas Prangemeier, Geschäftsführer von Verivox, erklärt, dass seit dem 31. Dezember 2010 alle Banken, deren Hauptsitz innerhalb der EU liegt, den Kunden auf der Basis einer EU-Richtlinie die Rückzahlung von Spareinlagen bis zu dieser Höhe garantieren müssen.
Dieselbe Regelung trifft auch für Geldinstitute zu, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind und eine Zweigniederlassung in Deutschland führen. Für die Zulassung zum Geschäftsbetrieb gilt die Verpflichtung, die in Deutschland gültigen Entschädigungseinrichtungen einzuhalten. Finanziert wird dies durch jährliche Beiträge der Mitglieder.

Regelungen in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten
Etwas anders sieht es mit der Einlagensicherung bei Banken aus, die in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind. Die gesetzlich geregelte Einlagensicherung beträgt in der Schweiz und in Liechtenstein 100.000 Schweizer Franken, dies sind umgerechnet derzeit etwa 82.000 Euro.
In Norwegen liegt die Einlagensicherung bei 2 Millionen Norwegische Kronen, die umgerechnet rund 270.000 Euro entsprechen.
In der Türkei existiert zwar ein staatliches Einlagensicherungssystem, dieses gilt jedoch im Schadenfall nicht für Devisenausländer. Türkische Banken, die am deutschen Markt agieren, tätigen ihre Geschäfte jedoch über Tochtergesellschaften, die in Österreich oder in den Niederlanden ansässig sind, sodass für diese wiederum die Einlagensicherung gemäß EU-Richtlinie Gültigkeit hat.

Kapitalanlage in Ländern außerhalb Europas
Wer sein Geld auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten mit hohen Zinsen außerhalb des europäischen Marktes anlegen möchte, sollte sich auf alle Fälle vor der Entscheidung über die Höhe der Einlagensicherung erkundigen. Die Absicherung des Ersparten sollte generell eine hohe Priorität einnehmen, wie durch die Bankenpleiten der isländischen Kaupthing Bank 2008 und der deutschen Noa Bank 2010 verdeutlichten.

Was tun bei einer Bankenpleite?
Sollte es zu einer Bankenpleite kommen, werden alle betroffenen Geldanleger von der zuständigen Entschädigungseinrichtung informiert. Die Anleger können dann innerhalb einer Frist von einem Jahr ihre Ansprüche geltend machen. Für die Auszahlung von berechtigten Forderungen gilt eine gesetzlich auf höchstens 30 Tage begrenzte Frist.