Unterhalt

Was sollten Sie über Unterhalt wissen sollten:

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wesentliches Instrument zur Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland, welches vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und jährlich zum Beginn des Jahres aktualisiert wird. Obwohl sie keine gesetzliche Bindung besitzt, dient sie den Familiengerichten bundesweit als Orientierungshilfe für die Festlegung der Unterhaltshöhe nach einer Trennung oder Scheidung. Die Tabelle definiert den Unterhaltsbedarf von Kindern basierend auf dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder, wobei das Kindergeld entsprechend abgezogen wird.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Beträge im Rahmen der Düsseldorfer Tabelle. In der niedrigsten Einkommensgruppe bis zu einem Einkommen von 2.100 Euro steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 43 Euro auf 480 Euro monatlich. Für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren wird ein Unterhalt von 551 Euro fällig, was einer Erhöhung von 49 Euro entspricht. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren haben Anspruch auf 645 Euro statt bisher 588 Euro. Für weitere Einkommensgruppen erhöhen sich die Mindestunterhaltssätze dementsprechend.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt seit Jahren eine wichtige Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts in Deutschland dar. Mit den jüngsten Anpassungen für das Jahr 2024 reagiert das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die Notwendigkeit, den gestiegenen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die ab dem 01. Januar 2024 geltenden Werte der Düsseldorfer Tabelle zeigen eine signifikante Erhöhung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder um 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Anhebung spiegelt die kontinuierliche Bemühung wider, die finanzielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.

Gemäß der 6. Mindestunterhaltsverordnung steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr auf 480 Euro, für die Altersgruppe 6-11 Jahre auf 551 Euro und für Jugendliche zwischen 12-17 Jahren auf 645 Euro. Diese Erhöhung stellt eine bedeutende Entlastung für unterhaltspflichtige Elternteile dar, indem sie sicherstellt, dass der Unterhalt den realen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird.

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 präsentiert detailliert die Unterhaltsansprüche in verschiedenen Einkommensgruppen und Altersstufen. Dabei wird deutlich, dass auch der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wird. Ab 2024 steigt der Selbstbehalt für Erwerbstätige auf 1.450 Euro und für Nichterwerbstätige auf 1.200 Euro, was eine direkte Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten darstellt.

Diese Anpassungen betonen die Notwendigkeit einer fairen und angemessenen Unterstützung für Kinder und Jugendliche nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern. Sie verdeutlichen zudem das Bestreben, die finanziellen Verpflichtungen der Unterhaltspflichtigen realistisch und gerecht zu gestalten, sodass beide Elternteile in der Lage sind, ihren Beitrag zur Erziehung und zum Wohlergehen ihrer Kinder zu leisten.

Die Unterhaltspflicht trifft in der Regel den Elternteil, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind nicht hauptsächlich lebt. Diese Zahlungen sollen den regelmäßigen Bedarf des Kindes, beispielsweise für Ernährung, Kleidung, schulische Bedürfnisse und Freizeitaktivitäten, decken. Auch volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden, können grundsätzlich Unterhaltsansprüche geltend machen.