Pfändungsfreigrenze wird ab 1. Juli 2015 angehobenSchuldner mit regelmäßigem Einkommen erhalten durch die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen um gut 2,7 Prozent ab 1. Juli 2015 mehr Geld. Bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe beträgt der Freibetrag dann 1.080 Euro und künftig sind 1.073,88 Euro vor der Pfändung geschützt.