Personen, die erstmals im kommenden Jahr eine gesetzliche Rente oder Rürup-Rente beziehen, müssen davon mehr versteuern. Der Anteil, der bei einer
gesetzlichen Rente oder bei Zahlungen einer
Rürup-Rente steuerpflichtig ist,
steigt um 2% auf 56% an.
Die
Riester-Rente erreicht 2008 die letzte Förderstufe: Die jährliche Grundzulage steigt von 114 auf 154 Euro, die jährliche Kinderzulage erhöht sich von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die 2008 zur Welt kommen, besteht ein Anspruch auf Förderung in Höhe von 300 Euro.
Der Mindesteinzahlbetrag bei Fondssparplänen.
Banksparplänen und Riester-Verträgen erhöht sich von 3 auf 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2100 Euro jährlich.
Über die lang angekündigte Einbeziehung selbst genutzter Immobilien in die Riester-Förderung wurde noch nicht entschieden.
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