DAK: Selbstständig und krank Mehr finanzielle Sicherheit.
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DAKpro Krankengeld startet zum 1. Januar 2009. Ausgleich zu Gesundheitsreform, ermäßigter KV-Beitrag für Selbstständige
Das Leistungsangebot der DAK wird zum 1. Januar 2009 erweitert. Freiwillig versicherten Selbstständigen, Künstlern und Publizisten wird so zukünftig durch den neuen Wahltarif DAKpro Krankengeld auch bei längeren Erkrankungen eine höhere finanzielle Sicherheit geboten. Somit kann ein krankheitsbedingter Einkommensverlust betroffener Kunden optimal ausgeglichen werden. Ein großer Vorteil, da zum Jahreswechsel im Zuge der letzten Gesundheitsreform der bisherige gesetzliche Krankengeldanspruch für Selbstständige und bestimmte andere Personengruppen gestrichen wurde. 1,6 Millionen Personen im ganzen Bundesgebiet sind von dieser Regelung betroffen.
Der DAK-Wahltarif unterscheidet sich zur privaten Krankenversicherung insofern, dass keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Auch ist die Beitragshöhe nicht abhängig von eventuellen Vorerkrankungen und für Männer und Frauen gleich. Ein Rechenbeispiel: Für eine Prämie in Höhe von 21 Euro pro Monat können sich Selbstständige unter 40 Jahren, deren Bruttoeinkommen 3000 Euro nicht übersteigt, mit einem täglichen Krankengeldanspruch bis 70 Euro absichern. Müssen die Versicherten im Kalenderjahr keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen, erstattet die DAK sogar eine volle Monatsprämie zurück.
DAK-Vorstandvorsitzender Herbert Rebscher erklärt dazu: "In dieser schwierigen Lebensphase ist es für alle Betroffenen wichtig, einen starken Partner wie die DAK an der Seite zu haben. Da Selbstständige künftig generell nur noch einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung tragen müssen, ist das hier gesparte Geld beim Wahltarif Krankengeld gut investiert."
Alle betroffenen DAK-Kunden werden in Kürze schriftlich über die neuen Leistungen und die aktuelle Rechtslage informiert. Mehr Informationen zum DAK-Wahltarif sind nachzulesen in den DAK-Magazinen sowie im Internet unter www.dak.de.
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