Die Düsseldorfer Tabelle dient als Berechnungsgrundlage für die Unterhaltsansprüche von Trennungs- und Scheidungskindern. Diese wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf vorgelegt - gemäß der für 2010 gültigen Tabelle steigt der Unterhaltsanspruch der Kinder.
Pro Monat kann der Regelbedarf bis zu 781 € erreichen
Je nach Einkommen der Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder liegt der Regelbedarf zwischen 317 € und 781 € monatlich. Bisher lag dieser zwischen 281 € und 692 €. Der tatsächliche Betrag für den Unterhalt liegt, wenn die Kindergeldanteile berücksichtigt werden, zwischen 225 € und 597 € - bisher lag dieser zwischen 199 € und 528 €. Die neue Tabelle hat rückwirkend zum 1. Januar 2010 Gültigkeit.
Durchschnittlich stehen den Kindern 13 % mehr für den Unterhalt zu
Das
erhöhte Kindergeld sowie die
Kinderfreibeträge, die ebenfalls mit Jahresbeginn durch die aktuellen Änderungen für 2010 angehoben wurden, stellen den Grund für die höheren Unterhaltsansprüche dar. In der Düsseldorfer Tabelle wird der jeweilige Bedarf an Unterhalt für die Trennungs- und Scheidungskinder nach deren Alter und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen in einer entsprechenden Staffelung aufgeführt. In der Regel weicht jedoch der tatsächliche Unterhaltsbetrag vom Bedarf ab. Dies ist darin begründet, dass daneben noch weitere Faktoren, wie zum Beispiel Kindergeldzahlungen berücksichtigt werden müssen.
Eine Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle ist für den Sommer geplant
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um gesetzliche Vorgaben. Diese stellt lediglich eine Richtlinie als Berechnungsgrundlage dar, wird jedoch seitens der Justiz als maßgeblicher Faktor anerkannt. Die Tabelle soll im Sommer umfassend überarbeitet werden. Die Erstellung und Festlegung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in Absprache mit dem Deutschen Familienrechtstag sowie den anderen Oberlandesgerichten.
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