Neue Daten der Düsseldorfer Tabelle für 2010

Die aktuellen Zahlen der Düsseldorfer Tabelle für 2010 wurden vom OLG Düsseldorf bekannt gegeben.

Am 6. Januar 2010 erfolgte, wie bereits berichtet, die Bekanntgabe der neuen Düsseldorfer Tabelle für 2010. Je nach Alter der Kinder und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen liegt die Erhöhung der Unterhaltsansprüche etwa zwischen 30 € und 60 € pro Monat. Dies ergibt, dass der Unterhaltsanspruch der Kinder laut Tabelle durchschnittlich um 13 Prozent erhöht wurde.

Die Festlegung der Düsseldorfer Tabelle erfolgt in Abstimmung mit den einzelnen Familiensenaten aller Oberlandesgerichte sowie mit der Bundesregierung. Bei der Tabelle handelt es sich lediglich um eine vorgegebene Richtlinie – diese gilt nicht als Gesetz, wird jedoch maßgeblich als Berechnungsgrundlage angesehen. Abweichungen sind im Einzelfall durchaus möglich – vor allem, wenn mehr oder weniger als 3 Personen zum Unterhalt berechtigt sind. In der Tabelle wird als Grundlage von einem Unterhalt für den ehemaligen Ehepartner sowie für 2 Kinder ausgegangen.

In der untersten Einkommensgruppe wurde der Mindestunterhalt für Kleinkinder von bisher 281 € auf 317 € erhöht. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren haben einen Unterhaltsanspruch laut Tabelle von 426 € pro Monat – dieser Satz lag bisher bei 377 €.

Die in der Tabelle höher ausgewiesenen Sätze beruhen auf den Erhöhungen des Kindergelds und der Kinderfreibeträge, die in den aktuellen Änderungen gesetzlich festgelegt wurden.

Die neu bekannt gegebene Düsseldorfer Tabelle gilt rückwirkend zum 01.01.2010. Eine weitere Anpassung ist für den Sommer 2010 geplant. Als Hintergrund für die Anpassung dürfte die noch ausstehende Entscheidung seitens des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die in Hartz IV anzuwendenden Sätze für Kinder gelten.