Passagiere von Fluggesellschaften sollen mehr Rechte erhalten

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Fluggesellschaften sollen nicht länger Grauzonen in den Gesetzen nutzen können, um Passagiere bei Verspätungen und Annulierungen um Schadenersatz zu bringen. EU-Gesetzgebung soll verschärft werden.

Um zu vermeiden, dass Fluggesellschaften unklar formulierte Gesetzestexte dazu ausnutzen, im Fall von Verspätungen und Annullierungen Entschädigungsansprüche der Passagiere abzulehnen, sollen die Rechte der Flugreisenden mit konkreten Regelungen eindeutig geklärt werden. Betroffene Passagiere mussten bisher ihre Rechte immer wieder einklagen, die Verfahren gingen bis auf die Ebene des Europäischen Gerichtshofs. Hier entschieden die Luxemburger Richter jedoch in den letzten Fällen mehrfach zugunsten der Fluggäste.

Erweiterung des geltenden Passagierrechts erforderlich
Der von der Kommission in Brüssel vorgestellte Entwurf definierte klare Vorgaben, um die Rechte von Passagieren in der EU zu stärken und zu erweitern. So soll die Ansprüche auf Information, Verpflegung und Entschädigung durch die Airlines erweitert werden. Die Begriffe wie "außergewöhnliche Umstände" sollen genau definiert werden, ebenso soll die Bezeichnung "höhere Gewalt" konkretisiert werden, da Airlines sich oft darauf berufen, um Schadenersatzansprüche abzulehnen. Dies erfordert eine Ergänzung des seit 2004 geltenden Passagierrechts, so zum Beispiel der Geltungsbereich der EU-weiten Garantien nicht nur für Direktflüge, sondern auch für Anschlussflüge.

Deutliche Besserstellung der Fluggäste im Schadenfall
Im Falle einer mehr als fünfstündigen Verspätung bis zur Ankunft am Endziel ist eine Entschädigung von bis zu 600 Euro für den Fluggast rechtens. Der Antritt eines Hinflugs ist unerheblich, der Passagier ist auf jeden Fall berechtigt, den Rückflug zu nutzen. Bei Wartezeiten von mehr als einer Stunde im geparkten Flugzeug, können die Fluggäste künftig eine Nutzung der Toilette und funktionierende Heizungen einfordern.

Verbesserungen frühestens nächstes Jahr
Da das europäische Parlament und der Ministerrat der EU den Vorschlägen noch zustimmen müssen, werden die Regelungen frühestens im kommenden Jahr in Kraft treten.


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