Alle Investmentfonds kommen unter Finanzaufsicht

Mit dem Beschluss des AIFM-Umsetzungsgesetzes durch den Bundestag werden alle Varianten von Investmentfonds und deren Verwalter unter Finanzaufsicht gestellt.

Nachdem der Bundestag das AIFM-Umsetzungsgesetz beschlossen hat, kommen alle Investmentfonds und die jeweiligen Verwalter unter Finanzaufsicht, dazu zählen unter anderem offene Immobilienfonds und Hedgefonds. Das Inkrafttreten des nationalen Umsetzungsgesetzes ist zum 22. Juli 2013 vorgesehen.

Verankerung des 2009 von den G-20 gefassten Beschlusses:
Mit dem Umsetzungsgesetz verankert Deutschland für den Bereich Investmentfonds den Beschluss der G-20, dass künftig kein Finanzmarkt, kein Finanzprodukt und kein Finanzmarktakteur unbeaufsichtigt bleiben soll.

Der Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung im Dezember 2012 auf den Weg gebracht und setzt damit die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das bisherige Investmentgesetzbuch wird durch das neue Kapitalanlagengesetzbuch ersetzt. Auf EU-Ebene gelten mit der Umsetzung künftig einheitliche Anforderungen für die Zulassung und Beaufsichtigung von Managern alternativer Investmentfonds.

Alternative Investmentfonds:
Als alternative Investmentfonds werden Immobilienfonds, Hedgefonds und zum Beispiel auch Private Equity Fonds gesetzlich erfasst und der Finanzaufsicht unterstellt. Das AIFM-Umsetzungsgesetz umfasst dabei Fonds für Privatanleger, professionelle und semiprofessionelle Anleger. Bei den so genannten Publikumsfonds sollen zum Schutz von Kleinanlegern künftig strengere Regelungen zur Anwendung kommen als bei Fonds, die für professionelle Anleger konzipiert sind.

Das Gesetz zeigt zudem auch eine Reaktion auf die Erfahrungen mit offenen Immobilienfonds, in diesem Anlagesegment war es in den letzten Jahren immer häufiger zu Abwicklungen und Fondsschließungen gekommen.
Eine weitere Änderung betrifft Hedgefonds, diese dürfen in Zukunft in der Bundesrepublik nicht mehr für private Anleger aufgelegt werden, auch der Verkauf von ausländischen Hedgefonds an Privatanleger in Deutschland ist künftig untersagt. Damit soll ein Schutz für Kleinanleger vor hoch riskanten Finanzprodukten sichergestellt werden.

Einführung einer Zulassungspflicht für Fondsmanager:
Mit der Einführung einer Zulassungspflicht für Manager alternativer Investmentfonds per Gesetz werden diese unter laufende Aufsicht gestellt. Die Verwalter müssen nachweisen, dass sie über besondere Sachkenntnisse, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Des Weiteren werden die Verwalter verpflichtet, für ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement zu sorgen und umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht zu erfüllen.

Der Bereich geschlossene Fonds bzw. des grauen Kapitalmarktes wird in den geregelten Kapitalmarkt überführt, indem auch für die Verwalter geschlossener Fonds eine umfassende Aufsicht gesetzlich geregelt wird.
Für Hedgefondsmanager werden besondere Transparenzpflichten eingeführt. Dadurch soll es den Aufsichtsbehörden ermöglicht werden, eventuelle Risiken für den kompletten Finanzmarkt besser zu erkennen und frühzeitig reagieren zu können.


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