Die am 1. Januar 2014 in Kraft tretende Erweiterung des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes von 2012 verpflichtet vollstationäre Pflegeeinrichtungen dazu, die Versorgung der Bewohner im ärztlichen, zahnärztlichen und medikamentösen Bereich gegenüber den Pflegekassen offenzulegen, ebenso Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken.
Informationen für die Öffentlichkeit
Die Pflegekassen wollen diese Informationen der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich machen, um den Betroffenen weitere Auswahlkriterien für ein geeignetes Pflegeheim zur Hand zu geben.
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