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Nach Informationen der Bundesnetzagentur reduzieren sich die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 1. März 2015 zu Beginn des Monats jeweils um 0,25 Prozent.
Nach Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur ging der Zubau an Photovoltaik in 2014 erneut stark zurück, vergleichsweise zum Vorjahr sank er bis November 2014 um 43 Prozent. Somit unterschritt der Photovoltaikzubau in den vergangenen zwölf Monaten mit 1.953 MW erneut den gesetzlich festgelegten Zubaukorridor.
Monatlich Anpassung der Vergütung
Nach dem EEG wird die Einspeisevergütung für durch Photovoltaik-Anlagen erzeugten Strom monatlich angepasst, aktuell ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Eine weitere Reduzierung der Einspeisevergütung erfolgt bei Überschreitung des Zubaus des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW jährlich. Die Höhe dieser ist stufenweise von der Überschreitung abhängig. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors vermindert die Reduzierung der Vergütung, begründet eine konstante Höhe oder sogar einen Anstieg.
Weiterer Rückgang im Vorjahr
Die Grundlagen für die jeweiligen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Berechnung der Degression begründet sich in den Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. So ergeben sich die aktuellen Vergütungssätze durch die Zahlen der Monate Dezember 2013 bis November 2014. Während der Rückgang 2013 im Vergleich zum Vorjahr 57 Prozent betrug, sank dieser bis November 2014 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres nochmals um 43 Prozent.
Erfassung weiterer erneuerbarer Energien in einem Anlagenregister
Zusätzlich zum Meldeportal zur Erfassung der Photovoltaik-Anlagen, erfasst die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 den Zubau der anderen erneuerbaren Energien in einem Anlagenregister. So betrug der Anstieg der Windenergie an Land für den Zeitraum August 2014 bis November 2014 1.296 MW netto. Im Gegensatz zu 1.439 MW neu in Betrieb genommener Windenergieleistung an Land wurden 143 MW endgültig stillgelegt. In der gleichen Zeit wurden Biomasseanlagen (insgesamt mit einer Leistung von 15 MW) neu in Betrieb genommen. Die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 MW zusätzlich installierter Leistung „gedeckelt“, der hierauf anrechenbare Zubau wurde bis Ende November 2014 mit rund 6 MW erfasst.