Riesterförderung auch während der Kindererziehungszeit

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Ob die gesetzliche Rente genügen wird, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten, bezweifeln nicht nur viele Bürger, sondern auch die Experten. Die private Altersvorsorge ist aufgrund der zu erwartenden Rentenhöhe enorm wichtig und sollte bereits frühzeitig angestrebt werden.

Gerade beim Start mit der Altersvorsorge in jungen Jahren können die Verzinsungen mit Zinseszins hohe Renditen erwirtschaften – leider gibt es viele Gründe, warum die jungen Berufstätigen sich nicht ausreichend um die Altersvorsorge kümmern. Bei vielen ist das Einkommen noch zu niedrig, um tatsächlich viel in eine private Rente zu investieren. Andere schieben die Gedanken ans Alter noch weit von sich. Möglicher Nachwuchs ist ein weiterer Grund, da viele Eltern dann die Zeit mit ihren Kindern nutzen und zuhause bleiben. In dieser Zeit ist es ebenfalls schwer, Geld für eine Altersvorsorge zu erübrigen.
Für Eltern gibt es jedoch während der Kindererziehungszeit durch die Riester-Verträge eine ideale Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und dabei hohe Zuschüsse vom Staat zu erhalten.

Während der Kindererziehungszeit Riester-Förderung in vollem Umfang

Eltern sind während der Kindererziehungszeit automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen dafür keine eigenen Beiträge zahlen. Beim Rentenanspruch werden die Kindererziehungszeiten als Zeiten mit Pflichtbeiträgen angerechnet. Aufgrund der automatischen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben die Eltern bei einem Riester-Vertrag den Anspruch auf die kompletten staatlichen Zulagen. Im Normalfall genügt dabei die Einzahlung des Mindestbeitrags pro Jahr von 60 € in den Riester-Vertrag. Durch diese minimale Investition in die Altersvorsorge resultieren die Grundzulage von 154 € vom Staat und die Kinderzulage, die für Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 immerhin 300 € beträgt. Dies ist sicher wirtschaftlich lohnenswert – schließlich gibt es für den kleinen Aufwand von 60 € Zulagen vom Staat in Höhe von 454 €. Riestern lohnt sich für Eltern in der Kindererziehungszeit und die private Altersvorsoge wird mit den Zulagen vom Staat in beachtlicher Höhe unterstützt.

Nach der Kindererziehungszeit Beiträge zum Riester-Vertrag anpassen

In der Regel beträgt die Kindererziehungszeit 3 Jahre. Eltern, die im Anschluss wieder in den Beruf zurückkehren, müssen darauf achten, dass ab diesem Zeitpunkt die Beiträge zum Riester-Vertrag wieder angepasst wird. Mindestens 4 Prozent des Bruttolohns ohne staatliche Zulagen müssen pro Jahr als Beitrag in den Riester-Vertrag fließen, um die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten. Wer riestert und nicht die vollen 4 Prozent einbezahlt hat, dem stehen die Zulagen entsprechend nur anteilig zu.

Antrag auf die staatlichen Zulagen

Eine Vereinfachung im Hinblick auf den jährlichen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen stellt der Dauerzulagenantrag dar. Diesen müssen die Sparer nicht mehr jedes Jahr erneut ausfüllen, um die Zulagen zu beantragen. Der Dauerzulagenantrag muss einmal ausgefüllt werden und erneuert sich dann jedes Jahr automatisch. Dadurch kann kein Antrag auf die Zulagen versäumt werden.


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